Trauma-Ambulanz

Schnelle Hilfe bei psychischem Trauma für Betroffene von Gewalttaten

im Rahmen der Sozialen Entschädigung nach dem SGB XIV

Soziale Entschädigung

Menschen die in Deutschland durch eine Gewalttat (körperlicher Angriff gegen den Willen der geschädigten Person z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Tötungsdelikte) gesundheitlichen Schaden erlitten haben, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV

Wer hat wann Anspruch?

Auch Opfer von Psychischer Gewalt (Stalking, sexuelle Nötigung) können leistungsberechtigt sein.

Betroffene: innerhalb von 12 Monaten nach dem schädigenden Ereignis

Angehörige: innerhalb von 12 Monaten nachdem sie von dem schädigenden Ereignis erfahren haben

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