Trauma-Ambulanz
Wenn Sie Opfer einer körperlichen, sexuellen oder psychischen Gewalttat geworden sind, kann eine frühzeitige psychologische Unterstützung helfen, belastende Folgen zu verarbeiten.
Als Kooperationspraxis des Trauma Netzwerks Niedersachsen bieten wir zeitnahe Hilfe für Betroffene an. Gemeinsam mit Ihnen klären wir den Unterstützungsbedarf und begleiten Sie bei den ersten Schritten nach einem belastenden Ereignis.
Soziale Entschädigung
Menschen die in Deutschland durch eine Gewalttat (körperlicher Angriff gegen den Willen der geschädigten Person z.B. Körperverletzung, sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Tötungsdelikte) gesundheitlichen Schaden erlitten haben, haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XIV

Wer hat wann Anspruch?
Auch Opfer von Psychischer Gewalt (Stalking, sexuelle Nötigung) können leistungsberechtigt sein.
Betroffene: innerhalb von 12 Monaten nach dem schädigenden Ereignis
Angehörige: innerhalb von 12 Monaten nachdem sie von dem schädigenden Ereignis erfahren haben